Kalte Enteignung der Kleinwasserkraft im Land?
Kalte Enteignung der Kleinwasserkraft im Land?
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg eV AWK
Kalte Enteignung der Kleinwasserkraft im Land?
Entwurf für neuen „Wasserkrafterlass“ bedroht mittelständische Betriebe
„Das Umweltministerium Baden-Württemberg gräbt der Wasserkraft das Wasser ab. Das würde das Aus für die meisten Wassertriebwerke im Land bedeuten. Und damit für die bisher stärkste ‚ grundlastfähige` Erneuerbare Energiequelle für Strom im deutschen Südwesten.“ Es drohe eine „kalte Enteignung“ hunderter kleiner und mittelständischer Betriebe. So befürchtet es Julian Aicher, Pressesprecher der „Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden--Württemberg eV“ AWK (www.wasserkraft.org) zum „Deutschen Mühlentag“ am Pfingstmontag, 21. Mai 2018. Anlass: der Entwurf des Ministeriums für einen neuen „Wasserkrafterlass“.
„Es klappert die Mühle am rauschenden Bach“. Dieser alte Volksliedvers muss künftig wohl heißen: „Wo klappern noch Mühlen, wo rauscht noch der Bach?“. Denn rund zwei Drittel der etwa 1.700 Wassertriebwerke im Land sind bedroht. Grund: Das Stuttgarter Umweltministerium will ihnen das Wasser wegnehmen. Statt e i n e m Drittel der „mittleren Niedrigwasserquoute“ (MNQ) sollen künftig z w e i Drittel an den Wasserkraftanlagen vorbei fließen. So steht’s zumindest in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) vom November 2017.
Das könnte konkret heißen: „Der Wasserkraft würde die Hälfte der Wassermenge weggenommen, die ihr bisher zustand“, sagt Julian Aicher. Dieses Austrocken dürften vor allem kleine und mittel-ständische Wassertriebwerke nicht überleben. Davon geht Diplomkaufmann Martin Renn aus, der seit Jahren Dutzende Wasserkraftwerke mit verwaltet. Massiv bedroht sind demnach Anlagen, die meist bei der Bevölkerung sehr beliebt sind. Diese Anlagen bestärken vor allem kleine und mittelständischen Betriebe – auch Mühlen.
Das Umweltministerium Stuttgart behauptet zwar, dass die zwei Drittel mittlerer Wasser- menge, die künftig Turbinen und Wasserrädern fehlen sollen, nur für Ausnahmen gelten. In Punkt 8 seiner Antwort auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) aber steht: Die Regelung soll für alle Kleiwasserkraftanlagen gelten, die zwischen 400 und 1.000 Liter Wasser pro Sekunde verarbeiten. Und das sind Hunderte von Wassertriebwerken. „Betreiber fürchten deshalb eine kalte Enteignung“, warnt Pressesprecher Julian Aicher.
Erfreuliche Eigenschaften der Wasserkraft seien in konkreten Ausführungs-Bestimmungen des Ministeriums-Entwurfs „durchgehend weggelassen“. So zumindest beklagt es Martin Renn, der das Ministerium mehrmals um Korrektur bat – bisher erfolglos. Zu diesen Vorteilen der fließenden Energie zählt, dass sie Strom erzeugt, ohne dabei ein Gramm des Klimagases Kohlenstoffdioxid in die Luft zu blasen. Klimaschutz konkret und wirksam. Ebenso wenig bringt Wasserkraft Schwefel, Stickstoff oder Staub in die Luft. Auch keinen Feinstaub. Diese verlässlich liefernde Energie kann aber auch natur-verträglich wirken. Mit ein Grund, weshalb sich Wasserkraftanlagen auch in Naturschutzgebieten bestens bewährt haben. International anerkannte Umweltschützer wie Ex-Greenpeace-Chef Gerd Leipold und Ernst Ulrich von Weizsäcker haben sich deshalb auch klar gegen die Zerstörung funktionierender Kleinwasserkraftanlagen ausgesprochen.
www.wasserkraft.org
Mehr Informationen bei
Julian Aicher
julian.aicher@rio-s.eu
0 75 61 7 05 77